Gebührenverweigerer exmatrikuliert

Der Kampf für die freie Lehre ist vorbei. HAW, TU und Universität machen Ernst aus den Drohungen, zahlungsunwilligen Studenten das Studium zu verwehren. Der Asta rät dazu, Widerspruch gegen die Exmatrikulation einzulegen

Nach monatelangen Streitigkeiten um die Studiengebühren haben die Hochschulen die Drohung umgesetzt, zahlungsunwillige Studenten zu exmatrikulieren. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) hat 259 Studierende bereits vom Betrieb ausgeschlossen. Laut Asta haben sich nur drei der Betroffenen darüber beschwert. In diesen Fällen handele es sich um Sonderfälle, bei denen die Überweisung nicht funktioniert habe. In einem solchen Ausnahmefall bestehe eventuell noch die Möglichkeit weiterzustudieren, alle anderen jedoch haben keine Chance mehr. Die HAW hat sich bereits im Vorfeld abgesichert, indem sie die Immatrikulationsordnung geändert hat.

Der Protest ist leise geworden. „Mit dem Scheitern des Boykotts ist die Zahl der Mahner und Kritiker zurückgegangen“, sagt Katharina Jeorgakopulos von der HAW-Pressestelle. Auch an der Technischen Universität (TU) ist die Frist, in der noch Widerspruch eingelegt werden konnte, abgelaufen. Hier werden es 80 StudentInnen sein, die nicht mehr in die Uni gehen dürfen. Ein Student hat eine Klage gegen seine Exmatrikulation vor dem 30. 9., also vor Ende der Rückmeldefrist, beim Verwaltungsgericht eingereicht. Doch sonst regt sich kaum Protest. Der Asta der Uni ist noch kämpferisch gestimmt.

Dort läuft die zweiwöchige Frist noch, in der man die Gebühren überweisen oder Widerspruch einlegen kann. Hier sind 1.936 Studierende betroffen. Der Asta rät dazu, Widerspruch einzulegen. „Das vorläufige Ziel ist jetzt, Zeit zu gewinnen“, sagt der Asta-Vorsitzende Torsten Hönisch. „Eine Frist von zwei Wochen in der Ferienzeit finde ich ungünstig. Viele sind jetzt weg, und wenn sie wieder kommen, ist es nicht mehr möglich zu bezahlen.“ Die Immatrikulationsordnung sei nicht für die Studiengebühren geschrieben worden, es handele sich um eine völlig neue Rechtslage. Deshalb erwarte er von der Uni eine unkomplizierte Wiedereingliedrung von Studierenden, die erst später bezahlen können. Auch Hönisch hält eine Exmatrikulation vor dem 30. 9. für rechtlich problematisch und wartet auf das Ergebnis des Verfahrens.

Doch an der Situation wird das nichts mehr ändern. Hoffnung böten die nächsten Bürgerschaftswahlen, sagt Hönisch. Doch vorerst ist der studentische Kampf gegen die Studiengebühren anscheinend verloren.STEFANIE HELBIG