Kein Staatsgeld für Kirchen

FINANZEN Niedersachsen soll nach dem Willen der Humanistischen Union die wachsenden Staatsleistungen für die Kirchen beenden

Das Land Niedersachsen soll die staatliche Finanzierung der Kirchen einstellen und damit einen Auftrag des Grundgesetzes erfüllen. Das hat die Humanistische Union (HU) anlässlich der gestrigen Haushaltsberatungen im Landtag verlangt. Auf bereits Anfang Dezember an die Fraktionen versandte Schreiben gab es bis gestern keine Antwort.

Konkret bemängelt die Bürgerrechtsorganisation die sogenannten „Staatsleistungen“. Das sind jährlich steigende Beiträge an die evangelische und die katholische Kirche für die Bezahlung der Bischöfe, Pfarrer sowie der Kirchenverwaltung. Von umgerechnet drei Millionen Euro im Jahr 1949 haben sich diese Zahlungen in Niedersachsen bis 2014 auf 42,5 Millionen Euro erhöht. Für das kommende Jahr weist der Haushaltsplanentwurf einen weiteren Anstieg um eine halbe Million auf 43 Millionen Euro aus.

Die kritisierten Staatsleistungen dürften nicht mit den staatlichen Zuwendungen und Finanzhilfen für Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und sonstige soziale Einrichtungen der Kirchen verwechselt werden, sagte Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union. Diese Leistungen würden gesondert finanziert und sollten nicht eingestellt werden.

Die Staatsleistungen an die Kirchen in Deutschland entstanden zum Teil als Ausgleich für vorangegangene Enteignungen von Immobilien und Gütern, aus denen die Kirchen zuvor ihren materiellen Bedarf deckten. Die Bundesregierung sieht laut Antwort auf eine Anfrage der Linken vom April dieses Jahres derzeit keinen Handlungsbedarf.  RP