Fördergeld geht nicht ins Netz

Krabbenfischer an der schleswig-holsteinischen Westküste demonstrieren gegen ein unsinniges Fischerei-Programm: Der Kauf eines gebrauchten Kutters wird gefördert, aber nicht seine umweltfreundliche Nachrüstung

Mit einer Kutter-Demonstration haben Schleswig-Holsteins Krabbenfischer gestern in Büsum (Kreis Dithmarschen) auf ihre wirtschaftlichen Probleme aufmerksam gemacht. Sie sind der Auffassung, dass die 32 Millionen Euro Förderung aus dem so genannten „Zukunftsprogramm Fischerei“ des Landes den traditionellen Familienbetrieben der Krabbenfischer wenig bringen.

Mit diesem Geld will die Landesregierung zwischen 2007 und 2013 die Fisch-Wirtschaft modernisieren. „90 Prozent der Förderungen gehen jedoch an den Kutter-Fischern vorbei“, sagte der Vorsitzende der Landesvereinigung, Joachim Dettmann. „Damit werden uns die Grundlagen entzogen.“

Als Beispiel nannte Dettmann die so genannte Anfängerförderung: Jungfischer bekommen für ihren ersten Kutter zehn Prozent als „Geldspritze“, wenn das Schiff jünger als 30 Jahre ist. „Unsere Flotte ist jedoch im Schnitt älter“, sagte Dettmann. Jüngere Gebraucht-Schiffe seien jedoch so viel teurer, dass sie für einen Berufsanfänger unbezahlbar seien.

Ein alter Kutter könnte auch durch einen neuen, sparsamen Motor umweltfreundlich aufgewertet werden. „Um Fördermittel zu bekommen, müsste ich meine Motorleistung aber um 20 Prozent drosseln.“ Kuttergröße, Motorstärke und Netze sind jedoch aufeinander abgestimmt. „Die dann fehlenden PS-Lizenzen muss der Fischer auf dem freien Markt erwerben“, führte Dettmann aus. Andererseits gebe es einen Kollegen, der sich mit staatlicher Förderung eine Dusche auf seinem Kutter installieren wolle.

„Am meisten Angst macht uns aber der Lizenzverfall, wenn man nichts fischt“, sagte Dettmann. Wenn ein Fischer längere Zeit einer bestimmten Fischart nicht nachgehe, werde ihm die entsprechende Lizenz entzogen: „Das wäre so, als würde einem Tankstellenbesitzer die Dieselzapfsäule gesperrt, wenn er drei Tage lang keinen Diesel verkauft hat.“

Die Fischer kritisierten zudem die immer wieder neuen Vorschriften und Verordnungen. Dettmann: „Es ist für uns unmöglich, durch die ganzen Verordnungen zu steigen.“ Das habe ihm jetzt sogar ein Amtsrichter bestätigt. 2.630 Euro Geldbuße sollte er zahlen, nachdem er mit einem laut Bundesanzeiger falschen Netz in der Ostsee ertappt worden war. Das Gericht stellte das Verfahren ein – auf Kosten der Staatskasse: „Es war nicht vorsätzlich, denn der Bundesanzeiger sei nicht verständlich gewesen, gab mir der Richter Recht.“ DPA