Bußgelder für Wirte der Susannenstraße

LÄRMSCHUTZSCHIRME Bezirksamt straft Wirte wegen Außengastronomie ab, die schalten Anwälte ein

Die Bänke sind gestapelt und aneinander gekettet, draußen sitzt hier keiner mehr. Am Montag hat das Bezirksamt Altona geprüft, ob die Lokale an der Susannenstraße im Schanzenviertel weiterhin Außengastronomie anbieten. Sechs Wirte erhielten am gestrigen Mittwoch per Kurier einen Bußgeldbescheid: 500 Euro müssen sie bezahlen, weil sie ihre Kunden unerlaubterweise auf Bänken auf der Straße sitzen ließen. Dies ist seit dem 16. August verboten, sofern die Wirte nicht nachweisen, Schallschutzschirme bestellt zu haben.

Dumm nur, dass Messungen des Tüv Nord in der vergangenen Woche ergeben haben, dass die bisher einzigen Prototypen für Schallschutzschirme den Lärm um nicht einmal zwei Dezibel zu dämpfen vermögen. Turan Koçak, Inhaber des „Café Chakra“, sagt: „Die Stadt hat von uns etwas verlangt, was es auf dem Markt noch gar nicht gibt.“ Und jetzt würden die Wirte dafür büßen müssen, weil sie sich weigerten, unnütze Schirme anzuschaffen. Für Koçak ist klar: „Diese Buße bezahle ich nicht. Ich nehme mir einen Anwalt.“ So denken auch viele andere betroffene Wirte.

Kerstin Godenschwege, Sprecherin des Bezirksamts, hält das Vorgehen hingegen für korrekt. „Die Wirte hatten viele Monate Zeit, um Schirme anzuschaffen oder deren Entwicklung zu veranlassen“, sagt sie. Für das Bezirksamt habe deshalb kein Anlass bestanden, auf Bußen zu verzichten, bis es funktionstüchtige Schirme gäbe oder wenigstens die Ergebnisse des Tüv vorlägen. Verstößen Wirte erneut gegen Vorlagen, droht Godenschwege mit Verdoppelung des Bußgeldes. „Nützt auch das nicht, ziehen wir das Mobiliar ein.“

Susanne Beermann von der „Anwohnerinitiative Schanzenviertel“ begrüßt die Bußgelder. Diese seien nur ein Trostpflaster, aber besser als gar nichts. Mit dem Bezirksamt ist Beermann trotzdem unzufrieden: „Die Hängepartie um die Schirme ist nur eine Stellvertreterdiskussion einer verfehlten Kommunalpolitik der ehemaligen Bezirksregierung von GAL und CDU“. Nie hätte man so viel Außengastronomie erlauben dürfen. DBÜ