Jimi Hendrix bleibt vorerst tot

FEHMARN-OPEN-AIR Über die Zukunft des Gedenk-Festivals für den Gitarristen entscheiden die Gerichte

Dieses Wochenende fehlen sie auf Fehmarn, die Rock-Fans, die Jimi-Hendrix-Verehrer, die Alt-Hippies. Aus Gründen des Naturschutzes.

Seit 1995 erinnert die Fehmarn-Festival-Group (FFG) mit einem Open-Air an den allerletzten Auftritt von Jimi Hendrix am 6. September 1970. Wenige Tage später war der Gitarrengott tot. Im Gedenken daran pilgerten jährlich bis zu 20.000 Gäste nach Fehmarn.

Für 2011 hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein das Festival verboten. Das Gelände unterliegt seit 2006 der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) und gilt nach europäischem Recht als faktisches Vogelschutzgebiet. „Wir sind nicht gegen das Festival“, sagt Joachim Siebrecht, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, „sondern gegen dessen Standort.“

Schon lange will die Behörde das Anfang der 80er Jahre aufgeschüttete Gebiet in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Seit 2007 versucht die Behörde der Stadt Fehmarn deutlich zu machen, dass aus Sicht des Naturschutzes an dieser Stelle kein Festival stattfinden kann. Die Stadt hatte aber jeweils trotzdem eine Genehmigung erteilt. 2010 einigten sich Stadt und Kreis darauf, dass das Open-Air dort ein letztes Mal stattfindet – dann sollte definitiv Schluss sein.

Dagegen hat die FFG vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Sie hofft auf ein Festival im nächsten Jahr, obwohl eine Entscheidung laut Gericht noch nicht absehbar sei. Roland Hahn, Präsident der FFG, weiß, dass dies ein langwieriger Prozess werden kann. Er befürchtet zudem, dass die Klage zum Präzedenzfall werden könnte: „Wir sind wahrscheinlich die Ersten, die wegen der Naturschutzgebiete klagen. Wir könnten also eine böse Überraschung erleben.“

Für Joachim Siebrecht ist der Rechtsweg eine „verfahrene Situation, über die keiner glücklich ist“. Gerne möchte nämlich auch er das Festival einmal besuchen, „einfach an einer naturverträglichen Stelle“. ADRIAN MEYER