WOHNUNG AM ARBEITSORT
: Nur 60 m2 absetzbar

Bei einer doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer die Kosten für ihre Wohnung am Arbeitsort nur bis zu einer Wohnungsgröße von bis zu 60 Quadratmetern steuerlich absetzen. Laut Bundesfinanzhof bleibt der Steuerabzug damit auf den „notwendigen Mehraufwand“ begrenzt (Az.: VI R 10/06 und VI R 23/05). (dpa)