GEGEN SCHULDENBREMSE
: Verfassungsklage gescheitert

KARLSRUHE | Der Landtag von Schleswig-Holstein ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsklage gegen die Schuldenbremse gescheitert. Das oberste deutsche Gericht wies eine Klage im Bund-Länder-Streit als unzulässig ab. Ein Landtag sei nicht antragsberechtigt. Eine solche Klage könne nur die Bundesregierung oder eine Landesregierung einreichen. Die Schuldenbremse besagt unter anderem, dass der Bund seine Neuverschuldung bis 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzen muss. (rtr)