Der ewige 11. September

Erweiterte Kompetenzen des Hamburger Verfassungsschutzes sollen um fünf weitere Jahre verlängert werden

Der Hamburger Verfassungsschutz soll seine nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA erweiterten Kompetenzen fünf weitere Jahre behalten und auch neue dazubekommen. Gestern beschloss der Senat einen entsprechenden Entwurf für ein geändertes Verfassungsschutzgesetz analog zu den seit Januar geltenden Regeln des Bundes. Es soll noch im Herbst von der Bürgerschaft beschlossen werden. „Die Behörden brauchen besondere Befugnisse“, glaubt Innensenator Udo Nagel (parteilos), „um die Menschen vor dem islamistischen Terrorismus zu schützen.“

Seit Ende 2002 darf der Verfassungsschutz in Hamburg zur Terrorbekämpfung unter anderem bei Banken Informationen über Konten, Kontoinhaber und Geldbewegungen einholen und sich bei Luftfahrtunternehmen über Passagiere erkundigen. Auch darf er bei der Post und bei Telefonanbietern Nutzungs- und Nutzerdaten abfragen. Das habe sich „bewährt“, findet Nagel, und solle deshalb fortgesetzt werden.

Den Plänen des Senats zufolge sieht das neue ebenfalls auf fünf Jahre befristete Gesetz vor, dass sich die „nachrichtendienstlichen Auskunftsrechte“ des Verfassungsschutzes künftig auch auf militante und gewaltbereite Organisationen beziehungsweise Bestrebungen erstrecken sollen. Außerdem soll er bei den Luftfahrtunternehmen einfacher an Informationen gelangen.

Für eine „maßvolle Erweiterung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes“ signalisierte SPD-Innenpolitiker Andreas Dressel die Unterstützung seiner Fraktion. Das müsse aber auch für den rechtsextremen Bereich gelte. Dort könnten „mit erweiterten Möglichkeiten Finanzquellen entdeckt und ausgetrocknet werden“, glaubt Dressel.

Der grüne Rechtspolitiker Till Steffen sieht seine Befürchtungen bestätigt, dass die Terrorismusbekämpfung als Vorwand für schrankenlose Überwachung dienen soll: „Hier wird ein Vorwand genutzt, um die Grundrechte auszuhöhlen“, befürchtet er. Sven-Michael Veit