Geständnis ebnet Weg in die Freiheit

Vier Kurden wegen Planung einen Brandanschlages zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Vier Kurden im Alter zwischen 22 und 32 Jahren sind gestern vom Landgericht wegen „Verabredung zu einem Verbrechen“ zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Den Anhängern der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) wurde zur Last gelegt, auf das türkisch-nationale Kulturzentrum Attatürk in der Gotenstraße (Borgfelde) am 15. März dieses Jahres einen Brandanschlag im Auftrag der PKK-Europazentrale geplant zu haben, waren dabei von Anfang an von der Polizei beobachtet worden.

Der Verfassungsschutz hatte frühzeitig von dem Plan erfahren und die Polizei informiert. An dem Abend hefteten sich dann FahnderInnen der Beweissicherungs- und Festnahme-Einheit in Zivil an die Fersen und beobachteten alle Etappen – vom Kauf des Benzins an der Tankstelle über das Füllen der Molotowcocktails bis zum Parken des Autos in der Nähe des Kulturvereins. Als das Quartett um 21.47 Uhr den Pkw mit den „Mollies“ verließ, schlugen die Polizisten zu und nahmen die vier fest.

Dem relativ milden Urteil liegt eine Absprache der Verfahrensbeteiligten zugrunde. Dafür, dass die Angeklagten die Tat einräumten und bereits sechs Monate Untersuchungshaft hinter sich haben, setzte das Gericht die Strafe zur Bewährung aus. „Das Verfahren hat ein Ende genommen, das ihnen wieder ein Leben in Freiheit ermöglicht“, sagte Anwalt Jürgen Schneider. PEMÜ