Rotoren vor Gericht

WINDKRAFTPLÄNE

Es wird ein wegweisendes Verfahren, das am kommenden Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig beginnt. Der 1. Senat wird über die Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergieanlagen auf dem Land mündlich verhandeln. Die Bürgerinitiative Gegenwind Bargteheide klagt gegen den Regionalplan, mit dem das Land Flächen für Windanlagen festgelegt hat. Die Entscheidung des Gerichts wird Auswirkungen auf alle Planungen zumindest in Schleswig-Holstein haben.

Konkret will die Initiative verhindern, dass Windrotoren zu nahe an ihren Grundstücken errichtet werden. Das wolle, so die Kritik, das Land mit einem Trick durchsetzen. Das Areal für einen geplanten Windpark am Stadtrand wurde 2012 im Regionalplan nicht als Stadtgebiet, sondern als „Außenbereich“ definiert. Dadurch halbiert sich der Mindestabstand von Windmühlen zu Wohngebäuden von 800 Metern auf 400 Meter.

Die betroffenen Anwohner befürchten deshalb gesundheitliche Schäden durch Geräusche und Lichtspiegelungen sowie ganz allgemein eine optische Beeinträchtigung beim Blick aus dem Fenster oder von der Terrasse. Denn die Windräder, die dort am Ortsrand aufgestellt werden sollen, habe eine Höhe von satten 196 Metern.

In diesem Verfahren steht letztlich die Zukunft der Windkraft in Schleswig-Holstein auf dem Spiel. Der grüne Energieminister Robert Habeck treibt die Ausweisung neuer Standorte für Onshore-Windanlagen vehement voran. Er erklärte, er hoffe auf 1.000 neue Anträge. Und fügte hinzu: „Ich rechne mit Klagen – so ist das in einer Demokratie.“ Da hat er Recht. SMV