Zwischenlager Brunsbüttel ohne Erlaubnis

KIEL taz | Auf dem Gelände des AKWs Brunsbüttel darf kein hoch radioaktiver Müll gelagert werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht und bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig, das dem Zwischenlanger im Juni 2013 die Betriebserlaubnis entzogen hatte. Der Grund sind mangelnde Sicherheitsvorkehrungen gegen Flugzeugabstürze oder Terrorangriffe. Der Müll, der bereits jetzt am Standort lagert, bleibt mangels Alternativen dort liegen: Das Land erteilte dafür bis 2018 eine Duldung, so Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck (Grüne). Betreiber Vattenfall müsse danach für eine sichere Lagerung Sorge tragen. EST