Disco-Boss angeklagt

STUBU Ein windiger Zeuge belastet Club-Chef, dem eigenen Stiefsohn Schläger geschickt zu haben

Eigentlich wollte er gar nichts sagen. Doch das hielt der Stubu-Besitzer Rainer B. bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht durch. Und beschimpfte den einzigen Zeugen, der sieben Jahre lang seine rechte Hand war, schließlich als „Drecksack“.

Die Injurie passte zur Stimmung, denn es wurde viel schmutzige Wäsche gewaschen am Mittwochmorgen im Gerichtssaal. Wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung sind der gesundheitlich angeschlagene B. und Onur B., seinerzeit Stubu-Geschäftsführer, angeklagt.

Das Opfer: B.s Stiefsohn Emerson. Den hatte B.s aus Brasilien stammende Frau Rita mit nach Bremen gebracht. Hier arbeitete er für B., der ihm auch eine Wohnung im Viertel stellte. Die Staatsanwaltschaft wirft B. vor, Anfang Juli 2010 mit Onur B. und drei Schlägern in die Wohnung des Stiefsohns eingedrungen zu sein. Der sei erst übel verdroschen und dann mit Sack und Pack aus der Wohnung geworfen worden.

Weshalb? Das erklärte dem Gericht B.s ehemaliger „Vertrauter“, der für ihn „24 Stunden am Tag eigentlich alles“ erledigt hatte: In seiner einstündigen Aussage berichtete der Mann, wie B. erfuhr, dass der Sohn in der Wohnung Drogen genommen und auch mit ins Stubu gebracht haben soll. Der Filius sei bockig gewesen, wollte die Wohnung nicht räumen. „Der Rainer hätte natürlich in Teufels Küche kommen können“, sagte der Zeuge: Im Sommer letzten Jahres drohte B. mal wieder der Konzessionsentzug für das Stubu.

Das wusste auch seine Frau. Sie sei aus Brasilien zurückgeflogen, habe sich auf B.s Kosten sechs Wochen im Atlantic Grand Hotel einquartiert und B. um 10.000 Euro erpresst. Dafür wollte sie die Anzeige gegen B. wegen des Angriffs auf ihren Sohn zurückziehen. Das Verfahren hätte das Vertrauen des für die Konzession zuständige Stadtamt in B.s Integrität weiter eschüttert. „Das Geld war für die Ausbildung des Jungen“, sagte der Zeuge.

Was er nicht sagte: Kurz nach der Sache flog er aus dem Stubu. „Wegen 67 Euro, die in der Kasse fehlen“, behauptet er. Wegen 30.000 Euro, die er unterschlagen habe; das Strafverfahren sei anhängig, korrigierte B.s Anwalt. Und ergänzte, dass der Belastungszeuge im Januar in seiner Kanzlei aufgetaucht war, um gegen eine Zahlung von 15.000 Euro allen Zwist mit B. außergerichtlich beizulegen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. CHRISTIAN JAKOB