BGH ZU EBAY
: Schummelware muss entfernt werden

KARLSRUHE | Ebay muss gefälschte Markenartikel aus seinem Online-Marktplatz herausnehmen, sobald der rechtmäßige Inhaber auf das rechtswidrige Verkaufsangebot hingewiesen hat. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs kann Ebay nur bei berechtigten Zweifeln weitere Beweise vom Markeninhaber verlangen, dass dessen Rechte tatsächlich verletzt sind. Ein Recht, Name und Anschrift der Plagiat-Verkäufer zu erfahren, besteht aber nicht ohne Weiteres, sondern nur bei Wiederholungsgefahr. (dapd)