Karlsruhe soll Wahlrecht erneut prüfen

BERLIN dapd | Vor dem Bundestagsbeschluss über das neue Wahlrecht halten SPD und Grüne an ihrer Klagedrohung vor dem Bundesverfassungsgericht fest. Dieses hatte den Bundestag beauftragt, eine Alternative zur Regelung des sogenannten negativen Stimmgewichts zu finden. Das kann bewirken, dass mehr Zweitstimmen für eine Partei in einem Bundesland zu weniger Mandaten derselben Partei in einem anderen Land führen.

Die Koalitionsfraktionen wollen das Problem beseitigen, indem künftig jedes Bundesland seine Volksvertreter separat wählen und in den Bundestag entsenden soll. Anders als bisher sollen die Zweitstimmen nicht mehr zwischen den Ländern verrechnet werden. Ausschlaggebend für die Anzahl der Mandate aus einem Land soll unter anderem die Wahlbeteiligung sein. Reststimmen, die nicht für ein Mandat ausreichen, sollen bundesweit verrechnet werden. Überhangmandate soll es weiter geben.

„Gegen das Gesetz werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht klagen“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Weder löse das Gesetz das Problem des negativen Stimmengewichts noch das der Überhangmandate, kritisierte er. Die Abstimmung stand bei Redaktionsschluss noch aus.

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