WASSERWERFEREINSATZ
: Strafbefehl gegen Expolizeichef

STUTTGART | Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat gestern einen Strafbefehl gegen Siegfried Stumpf beantragt. Sie sieht bei dem Expolizeichef eine Mitschuld an den teils schweren Verletzungen der S-21-Demonstranten beim Schlossgarteneinsatz am 30. September 2010. Stumpf habe nicht verhindert, dass Wasserwerfer auf Köpfe von Demonstranten schießen. Ob Stumpf den Strafbefehl akzeptiert, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Weigert er sich, käme es zu einem zweiten Wasserwerferprozess. (lem)