Atomlager illegal

BRUNSBÜTTEL-URTEIL

Schleswig-Holstein kommt nicht infrage: Zumindest aus Sicht des Kieler Energieminister Robert Habeck (Grüne) scheidet das Land wahrscheinlich für die Zwischenlagerung von Atommüll aus, den Deutschland ab 2017 aus dem britischen Sellafield zurücknehmen muss. Im Landtag begründete Habeck das am Freitag mit dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Demnach ist die Genehmigung für das Zwischenlager am Atomkraftwerk Brunsbüttel rechtswidrig.

Das Leipziger Gericht hatte vor einer Woche die Betriebserlaubnis für die Lagerung hoch radioaktiver Brennelemente aufgehoben. Damit bestätigte es ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Juni 2013. Dieses hatte damals der Klage eines Anwohners gegen die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Genehmigung stattgegeben. Der Kläger hatte Gefahren durch mangelnden Schutz vor terroristischen Angriffen befürchtet.

Die Atomaufsicht in Berlin und Kiel wurde von der klaren Entscheidung nun überrascht. Habeck sprach von einem „kleinen Erdbeben“ für die Atomdebatte in Deutschland. Und er entschied per Anordnung, dass die weitere Einlagerung der neun Castoren in Brunsbüttel für drei Jahre geduldet wird. Sie müssen also nicht bewegt werden. Man könne die Behälter mit hoch radioaktivem Inhalt „schließlich nicht an die frische Luft am Deich stellen“, sagte der Grünen-Landtagsabgeordnete Detlef Matthiessen. Das Bundesamt für Strahlenschutz und Betreiber Vattenfall müssten jetzt dafür sorgen, dass wieder eine genehmigungsfähige Situation hergestellt wird.

Vom Tisch ist nun aber die Option, weitere Castoren in Brunsbüttel einzulagern. Die Kieler Landesregierung hatte – ebenso wie das grün-rot regierte Baden-Württemberg – angeregt, den Standort als Zwischenlager zu nutzen, bis ein bundesweites Endlager gefunden ist. Wo der strahlende Schrott nun hinkommt, ist unklar.  SMV