Landgasthöfe atmen ein

In letzter Minute setzt die CDU in Schleswig-Holstein eine Lockerung des Rauchverbots durch – allerdings nur bei privaten Feiern und in Festzelten

von DANIEL WIESE

Beim Nichtraucherschutz ist Schleswig-Holstein immer ganz vorne dabei – wenn es nach SPD-Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht geht. Notfalls sei sie entschlossen, „auch ein Gesetz nur für Schleswig-Holstein zu machen“, verkündete die Ministerin im Januar, als es so aussah, als ob sich die Länder auf kein gemeinsames Vorgehen einigen könnten.

Acht Monate später hat der Landtag in Kiel immer noch kein Gesetz zum Nichtraucherschutz verabschiedet. Mehr noch: Die CDU hat der SPD in letzter Minute einige Zugeständnisse abgehandelt. Die drogenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Frauke Tengler, begrüßte, „dass gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD nun doch noch wichtige Änderungen an dem Gesetzentwurf von Sozialministerin Gitta Trauernicht vorgenommen werden konnten“, heißt es in einer Erklärung der CDU-Landtagsfraktion.

Die Verkündung der Einzelheiten überließ die CDU gestern der SPD. Beim Bußgeld werde nicht mehr zwischen Wirten (bis zu 4.000 Euro) und Gästen (bis zu 400 Euro) unterschieden, erklärt deren drogenpolitischer Sprecher, Peter Eichstädt. „Sonst könnte der rauchende Gast den Wirt in den Ruin treiben, das war die Sorge.“

Aus CDU-Kreisen wurde das Szenario kolportiert, dass sonst „der Wirt vom Redderkrog zum Ochsenwirt“ gehen und dort rauchen könnte. Um solchem Treiben vorzubeugen, soll jetzt wie in Niedersachsen ein einheitlicher Höchstsatz von 1.000 Euro angedroht werden, egal, ob der Wirt das Rauchen duldet oder der Gast raucht.

Ihr ursprüngliches Anliegen, das Rauchen in Eckkneipen zuzulassen, hat die CDU zwar nicht durchsetzen können. Aufgeweicht wird jedoch das ursprünglich vorgesehene Rauchverbot in Festzelten. „In Festzelten kann das Rauchen pro Jahr an bis zu 21 Tagen erlaubt werden“, heißt es in der offiziellen Mitteilung der SPD-Fraktion. „Es geht ja immer auch um die Konkurrenzsituation“, entschuldigt sich SPD-Drogenpolitiker Eichstädt. In diesem Fall mit Hamburg, wo es die 21-Tage-Regelung für Festzelte auch gibt. Die 21-Tage-Frist soll verhindern, dass Wirte ihre Kneipen in ganzjährig betriebene Festzelte umwandeln.

Verständnis zeigt die große Koalition in Kiel auch für die Landgaststätten. „Da gibt es meistens einen Schankraum und einen Tanzsaal“, erklärt SPD-Politiker Eichstädt. Weil der Tanzsaal normalerweise größer sei als der Schankraum, könne er nicht zum Nebenraum erklärt werden, in dem Rauchen erlaubt ist. Genau das soll nun aber doch möglich sein, allerdings nur bei „privaten Veranstaltungen“.

„Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Schleswig-Holstein wartet auf Nichtraucherschutzregelungen gerade in Gaststätten“, mahnt die SPD-Fraktion in ihrer offiziellen Erklärung. Tatsächlich ist das entsprechende Gesetz in Hamburg und in Niedersachsen bereits beschlossen. In Hamburg tritt es zum ersten Januar in Kraft, in Niedersachsen gilt es bereits, allerdings werden die Bußgelder erst ab November fällig.

Während in Niedersachsen einzelne Wirte angekündigt haben, das Rauchverbot in ihren Kneipen zu ignorieren, wollen Hamburger Wirte einen Volksentscheid erzwingen, bei dem über das Rauchverbot abgestimmt werden soll. Der schleswig-holsteinische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga verlässt sich unterdessen auf das Bundesverfassungsgericht, vor dem zwei Wirte geklagt haben. „Wir unterstützen die finanziell“, sagt Dehoga-Präsident Peter Bartsch.