EU-Knopf für mehr Rechte beim Online-Shopping

KAUFVERTRÄGE Grenzüberschreitende Geschäfte in der EU sollen einheitliche Regeln bekommen

BRÜSSEL taz | Online-Shopping in der Europäischen Union soll einfacher und sicherer werden. Um das zu erreichen, hat EU-Justizkommissarin Vivianne Reding am Dienstag ein EU-einheitliches Vertragsrecht für grenzüberschreitende Einkäufe vorgestellt. Bisher werde das Potenzial solcher Geschäfte nicht genutzt, so Reding. „Den Unternehmen ist der Aufwand zu hoch. Den Verbrauchern sind die Käufe nicht sicher genug.“

Nach ihren Vorstellungen sollen sich die Unternehmen bei grenzüberschreitenden Geschäften für das EU-Kaufrecht entscheiden. Sie müssten sich nicht mehr in die Rechtsvorschriften der anderen Länder einarbeiten und würden Geld sparen. Rund 10.000 Euro kostet es nach Schätzungen der Kommission, einen neuen Markt zu erschließen; darum böten derzeit nur 9 Prozent der europäischen Unternehmen ihre Produkte in anderen EU-Ländern an.

Dem Vorschlag zufolge könnten Verbraucher im Online-Shop auf einen EU-Button klicken und so den EU-einheitlichen Vertrag wählen. Reding verspricht den Verbrauchern mehr Sicherheit: „Wenn ein Kunde ein fehlerhaftes Produkt bekommt, kann er sich entscheiden, ob er es zurückgeben will, einen Preisnachlass möchte oder eine Reparatur bevorzugt“, erklärt Reding. Solche großzügigen Regeln gibt es bisher nur in fünf EU-Mitgliedstaaten. Deutschland gehört nicht dazu.

Dennoch sehen Verbraucherschützer den neuen Vorschlag skeptisch. Sie befürchten, dass die Kunden durch die neue Wahlmöglichkeit eher verwirrt werden. Außerdem gehen sie davon aus, dass die hohen Standards in den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten zurückgeschraubt werden. „Die Unternehmen werden einen so hohen Verbraucherschutz nicht akzeptieren. Und weil die Kommission das Projekt nicht einfach begraben will, wird am Ende eine Verschlechterung für den Verbraucher stehen“, fürchtet Ursula Pachl vom Europäischen Verbraucherschutzbund BEUC. Sie hält die neue Regelung für weitgehend überflüssig, da in zwei Jahren ohnehin die EU-Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft tritt, die in vielen Bereichen EU-weite Standards festlegt. RUTH REICHSTEIN