URTEIL ZUR TEILZEITARBEIT
: Für Beamte kein Zwang

Beamte dürfen nicht zur Teilzeitarbeit gezwungen werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem gestern veröffentlichten Urteil. Das höchste deutsche Gericht erklärte zugleich die entsprechenden Teile des niedersächsischen Beamtengesetzes für verfassungswidrig (Az: 2 BvF 3/02).