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Entlassen wegen Kinderpornos

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) in Berlin ist ein Feuerwehrmann, der Kinderpornografie über das Internet verbreitet hatte, als Beamter nicht tragbar. Das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn und gegenüber der Öffentlichkeit sei „unheilbar zerstört“, gab die Disziplinarkammer des VG gestern der Klage der Feuerwehr auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis statt. Der Anwalt des Beklagten hatte auf mildere Maßnahme plädiert und kündigte Berufung an. Der 46-jährige Hauptbrandmeister hatte über hundert Bilder aus dem Internet heruntergeladen und fünf verschickt. Allein der Besitz offenbare erhebliche Persönlichkeitsmängel, urteilte das Gericht. Hinter jedem Bild stecke die Verletzung der Menschenwürde eines wehrlosen Kindes. DPA

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