Enercon verliert E-Mail-Streit

ARBEITSGERICHT Windanlagenbauer darf Betriebsrat nicht feuern

MAGDEBURG dpa | Die Entlassung eines Enercon-Betriebsrats wegen einer E-Mail an die Belegschaft ist nach einer Entscheidung des Magdeburger Arbeitsgerichts unzulässig. Die Richter wiesen am Mittwoch die Anträge des Windanlagenbauers mit Stammsitz im ostfriesischen Aurich zurück. Teils seien Fristen nicht eingehalten worden, zudem sei die Mail des Betriebsrats als Meinungsäußerung zulässig gewesen, erklärte das Gericht.

Das Unternehmen hatte dem Betriebsratschef der Magdeburger Enercon-Tochter WEA Service Ost in dem Verfahren vorgeworfen, in der Mail einen Personaldienstleister beleidigt zu haben. Der Dienstleister hatte wenig später die Zusammenarbeit mit Enercon eingestellt. Im Verfahren hatte der Betriebsrat argumentiert, bei der Mail habe es sich um Satire gehandelt.

Der betroffene Betriebsrat Nils-Holger Böttger war durch 19.000 Unterschriften unterstützt worden. Nach der Verkündung des Beschlusses erklärte er in einer Mitteilung: „Jetzt haben wir es endlich schriftlich, dass die deutschen Gesetze auch in der Windkraftbranche gelten.“

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