Schutz der Wohnung angemahnt

JUSTIZ Verfassungsrichter beklagt unverhältnismäßige Hausdurchsuchungen

FREIBURG taz | „Die Wohnungsdurchsuchung darf keine Standardmaßnahme werden“, fordert der scheidende Verfassungsrichter Rudolf Mellinghoff im taz-Interview. Sie sei ein „schwerer Grundrechtseingriff“. Mellinghoff, der in wenigen Tagen in Karlsruhe ausscheidet, hat in den letzten elf Jahren kontrolliert, ob bei Durchsuchungen die Grundrechte eingehalten werden. Dutzendfach mussten Polizeimaßnahmen beanstandet werden, weil die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt war.

Mellinghoff kritisiert in diesem Zusammenhang nicht nur die Polizei, sondern auch die Richter, die verfassungswidrige Durchsuchungen vorab genehmigt haben. Da seien oft wohl „die Maßstäbe etwas verrutscht“. Grundsätzlich sei der Richtervorbehalt jedoch geeignet, die Rechte der Bürger zu wahren. Abweichend von bisheriger Karlsruher Rechtsprechung spricht sich Mellinghoff gegen die Auswertung privater Tagebücher aus. „Es muss doch einen vom Staat nicht ausforschbaren Bereich innerer Reflexion geben“, sagt er im letzten Interview als Verfassungsrichter. CHR

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