Süppchen aus Neidhammelei

betr.: „Nicht jeder kann vom Chefarzt behandelt werden“

Dampfplauderer Lauterbach: Allein das Verhältnis von 90 Prozent gesetzlich Versicherten zu 10 Prozent privat Versicherten legt jedem Unvoreingenommenen nahe, durch wen die Verhältnisse des Systems im Wesentlichen geprägt werden.

Richtig wäre, dass es allein ein gesetzliches System der Krankenversicherungen gibt: Alle übersehen, dass allein die gesetzliche Zwangsversicherung mit Kassenarzt, Kassenpatient und Kassenvereinigungen ein „System“ bildet. Alle, die diesem System nicht angehören, sind private Auftraggeber einer Dienstleistung wie beim Gärtner, Architekten oder eben beim Arzt und stehen für die eingegangenen Behandlungsverträge bzw. Kosten unmittelbar persönlich in der Verantwortung. Dass das Risiko solcher Ausgaben von denen, die es sich erlauben können oder wollen, gegen Bezahlung an eine Versicherung übertragen wird, hat mit einem Gesundheits- oder Krankensystem nichts zu tun. Prinzipiell ist die private Versicherung nichts anderes als eine private Haftpflicht- bzw. Rückversicherung (unbenommen deren Art zu wirtschaften). Wie in anderen Berufen, beispielsweise bei Architekten oder Anwälten, hat der Gesetzgeber auch hier (völlig zu Recht) als Leitlinie eine Gebührenordnung verabschiedet. Bis zu diesen Gebühren bedarf es keiner besonderen Vereinbarung, sie werden dem Behandlungsvertrag stillschweigend als vereinbart unterstellt.

Was der Herr Lauterbach offensichtlich nicht will, ist die Optimierung des (gesetzlichen) Systems, was dieses dringendst nötig hätte. Statt sachkundig die Probleme der Gesetzlichen anzugehen (was die Privaten nicht ausschließen muss), kocht er ein Süppchen aus Neidhammelei, das zwar verlockend duftet, aber, einmal genossen,umso unbekömmlicher ist. TASSILO HEINSS, Mainz