DER MIETHAI
: Wohnungsbrand: Wer zahlt?

Eve Raatschen ist Juristin beim Hamburger Mieterverein Mieter helfen Mietern

Wer mit brennender Zigarette im Bett einschläft, wird bei einem dadurch verursachten Brand nicht so ohne Weiteres ohne Haftung davonkommen

Es passiert so schnell: Ein einziger Moment der Unachtsamkeit kann bei einem Wohnungsbrand sehr teuer werden. In einer Bonner Wohnung kam es zu einem Brand, nachdem die 12-jährige Tochter des Mieters einen Topf mit Öl auf dem Herd erhitzt, die Küche kurzzeitig verlassen und das Öl sich währenddessen entzündet hatte. Der Vermieter verlangte vom Mieter, dass dieser seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nimmt. Der Bundesgerichtshof lehnte diese Forderung im Urteil vom 14. November 2014 (VIII ZR 191/13) ab.

In Fällen leichter Fahrlässigkeit sei der Vermieter für die Instandsetzung der Wohnung zuständig, wenn der Mieter über die Nebenkosten auch die Kosten der Feuerversicherung des Vermieters zahlt. Der Vermieter müsse daher auch seine Feuerversicherung beanspruchen und nicht den Mieter oder dessen Versicherung verpflichten. Außerdem wurde dem Mieter für die Zeit der Reparaturarbeiten das Recht zur Mietminderung zugestanden.

Schwierig ist aber nach wie vor die Frage, wann genau leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Wer mit brennender Zigarette im Bett einschläft oder das Haus verlässt und den angezündeten Adventskranz in der Wohnung zurücklässt, wird bei einem dadurch verursachten Brand nicht so leicht davonkommen.

Wenn ein Brand aus ungeklärter Ursache entsteht, ist der Vermieter zwar verpflichtet, die Wohnung wiederherzustellen. Die Schäden des Mieters an Mobiliar und Hausrat muss er allerdings nicht ersetzen. Nur wenn dem Vermieter nachgewiesen werden kann, dass er oder ein von ihm beauftragter Handwerker einen Brand verschuldet habe, muss er die Schäden am Eigentum des Mieters ersetzen.

Sinnvoll ist es daher, sich über Versicherungsschutz wie Haftpflicht- und Hausratversicherung zu informieren. Die Verbraucherzentrale kann hier wertvolle Tipps geben.

Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 Hamburg, ☎ 431 39 40