Betten-Maut auch für Camper – und Puffs

TOURISMUSABGABE Von 2012 an will der Senat an jeder Übernachtung mitverdienen. Ob aus den erwarteten 3,6 Millionen Euro Einnahmen Kultur und Tourismus gefördert werden, liegt in der Hand des Parlaments

Am 1. Januar 2012 soll sie nun auch in Bremen kommen, die „Tourismusabgabe“. 3,6 Millionen Euro erwartet der Bremer Senat davon, je nach „Wertigkeit“ des Hotels sollen ein bis drei Euro pro Übernachtung fällig werden. Das gilt auch für Geschäftsreisende – der Verwaltungsaufwand, da zu unterscheiden, sei zu hoch, begründet das die Gesetzesvorlage, die der Senat heute beschließen wird.

Für Hotels mit vier oder mehr Sternen gelten die drei Euro, andere Hotels müssen zwei berappen. Einfache Übernachtungen bis hin zum Campingplatz und Reisemobilen sollen nur einen Euro Tourismusabgabe kosten. Jugendherbergen haben Glück: „Ausgenommen von der Steuer ist die Beherbergung Minderjähriger.“

Hotel-Übernachter seien in der Regel „Nutznießer attraktiver städtischer Tourismus- und Kulturangebote“, so ist die rechtliche Begründung für die Steuer. Da Steuern aber „der allgemeinen Einnahmeerzielung dienen, ist die bindende Verwendung dieser finanziellen Mittel zur Pflege der touristischen Attraktivität Bremens rechtlich unzulässig.“ Der Senat will aber dem Parlament vorschlagen, regelmäßig aus den Einnahmen „den Tourismus fördernde Aktivitäten und die Attraktivitätssteigerung kultureller Angebote“ zu finanzieren. Ob die gesamte Summe zur Ausgabensteigerung dienen soll, lässt der Senat offen.

107 Hotelbetriebe (mit mehr als acht Betten) gibt es in Bremen, die diese Angabe entrichten müssen. Der Verwaltungsaufwand ist also gering – der Senat rechnet mit 103.000 Euro für Bremen und Bremerhaven. In der Stadt Bremen soll die Abgabe in ein bundesweit von allen Ländern verwendetes Programm integriert werden, das wird aber nicht vor Mitte 2012 einsatzbereit sein.

Und: „Beherbergungsleistungen können auch stundenweise zur Verfügung gestellt werden (u. a. Anmietung eines sog. Tageszimmers im Hotel)“, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Eine Befreiung von der Aufwandssteuer für solche Männer, die nach dem Bordellbesuch kein Kultur-Angebot nutzen, gibt es nicht: „Es kommt nicht darauf an, dass diese Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen wird“, heißt es ausdrücklich in der Begründung des Gesetzes. KAWE