Neuer Rauch um Rauchverbot

Die rot-grünen Parlamentarier diskutieren über Aufweichungen beim Nichtraucherschutzgesetz. In Discotheken will man womöglich weniger streng sein, bei den Übergangsfristen auch

von JAN ZIER

Der Senat hat es schon abgesegnet, die Gesundheitsdeputation der Bürgerschaft auch: Doch ob das strenge Nichtraucherschutzgesetz zum 1. Januar 2008 auch tatsächlich in Kraft tritt, ist unklar. Sowohl in der SPD- als auch in der Grünen-Fraktion im Landtag gibt es widersprüchliche Positionen – und den Wunsch nach einer Aufweichung der bislang vorgesehenen, strikt gefassten Regelungen. Ende November sollen die Abgeordneten über das Gesetz entscheiden.

Der vorliegende Entwurf erlaubt das Rauchen quasi nur noch im Freien sowie in Privaträumen. Öffentliche Gebäude aller Art, Sport- und Kultureinrichtungen, Hotels und Discotheken – sie alle sollen für RaucherInnen künftig tabu sein. Ebenso die Gaststätten, es sei denn, es gibt abseits der Theke noch eigene, räumlich abgetrennte Hinterzimmer. Die sollen auch zukünftig verqualmt sein dürfen – anders als in anderen Bundesländern. In Bayern etwa hat die Landtagsfraktion der CSU gegen den Willen der Staatsregierung überraschend alle geplanten Ausnahmen vom Rauchverbot abgeräumt, in Festzelten – etwa auf der Wies’n – ebenso wie in allen Kneipen.

In der Bremer SPD hingegen kursieren Überlegungen, in den Discotheken – wo das Verbot ohne jede Ausnahme gelten sollte – das Rauchen doch weiterhin zu erlauben, sofern es Nebenräume gibt. Zwar sei er einerseits für einen „konsequenten Nichtraucherschutz“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Winfried Brumma. Jedoch müsse Bremen andererseits „im Geleitzug mit Niedersachsen“ gehen. Und im Nachbarland gebe es schließlich auch Ausnahmen für Kneipen und Tanzlokale. Außerdem, so Brumma weiter, sei es gerade auf der Discomeile „nicht wünschenswert“, wenn alle RaucherInnen dort zukünftig allabendlich an der Straße stünden. „Da ist doch sowieso schon immer Rummel.“

Und während das SPD-geführte Gesundheitsressort „keinen weiteren Diskussionsbedarf“ sieht, weil der Gesetzentwurf ja „breit abgestimmt“ sei, will die SPD-Fraktion im Parlament noch einmal über das Rauchverbot und seine Ausnahmen debattieren, auch über die Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Gastro-Betrieben, wie sie auch in Niedersachsen verankert ist. Das Ergebnis der Debatte, sagt Brumma, sei noch keineswegs absehbar. Gut möglich ist auch, dass die Übergangsfristen für die Wirte – bislang ist April 2008 vorgesehen – auf Druck der Gaststättenlobby verlängert werden. Sowohl in der SPD als auch bei den Grünen verläuft die Konfliktlinie dabei zwischen den gesundheits- und den wirtschaftspolitisch orientierten Kräften.

Nach außen hin sieht der grüne Koalitionspartner „keinen Diskussionsbedarf“. Es gebe „keinen Grund“, das vom rot-grünen Senat erarbeitete Gesetz zu ändern, sagt der grüne Fraktionssprecher Matthias Makosch: „An uns ist auch noch kein Änderungsantrag herangetragen worden.“ Möglichen Aufweichungen des Rauchverbots stehe man jedoch grundsätzlich eher skeptisch gegenüber.

Hilfe für alle NichtraucherInnen könnte unterdessen aus Brüssel kommen: Die EU, zuständig auch für den Gesundheitsschutz von ArbeitnehmerInnen, setzt sich für ein völliges Rauchverbot an allen geschlossenen Arbeitsplätzen ein. Das könnte dann auch für die Festzelte auf dem Freimarkt gelten, doch der gilt der SPD als „Traditionsereignis“, wie das Schaffermahl, also Ausnahme-würdig. Die Festzelte seien ausreichend belüftet, sagt Brumma, und auch auf Volksfesten sei es „schwierig“, wenn alle zum Rauchen „rausgehen“.