Aufsichtsrat dräut Bußgeldzahlung

EWE Jurist: Gesamtes Gremium hätte über die Haftung des Vorstands im Schmiergeldskandal befinden müssen

Wegen des Eberswalde-Skandals beim Oldenburger Energiekonzern EWE AG gerät dessen Aufsichtsrat unter Druck. 2007 hatte EWE 400.000 Euro Geldbuße an Brandenburg zahlen müssen, weil EWE-Chef Brinker und Vorstandsmitglied Axel Waschmann dem damaligen Eberswalder Bürgermeister 307.000 Euro zugesagt hatten, wenn er den Verkauf von Anteilen an den Stadtwerken Eberswalde fördere.

Von der Geldbuße informierte der EWE-Vorstand das Aufsichtsratspräsidium, nicht aber das gesamte Gremium. Einen Beschluss darüber, ob der Aufsichtsrat die Unternehmensführung für den Schaden in Haftung nimmt, gab es nicht.

Der Bonner Wirtschaftsrechtler Marcus Lutter sagte der taz, über eine solche Haftungsklage müsse der gesamte, aus 20 Personen bestehende Aufsichtsrat entscheiden. „Tut er es nicht, riskiert er seine eigene Haftung“, so Lutter, der der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ angehörte, die ein Regelwerk zur Firmenführung erstellt hat.

Der EWE-Aufsichtsratsvorsitzende Günther Boekhoff hatte am Freitag gesagt, ein Beschluss des Aufsichtsrats sei nicht nötig gewesen, weil das Präsidium der Zahlung der Geldbuße durch EWE zugestimmt habe.

Das sieht Lutter anders: Unabhängig von der Zustimmung des Aufsichtsrats zur Geldbuße, müsse das Gremium förmlich beschließen, ob es die Unternehmensführung in Haftung nimmt, sagt er. Alles andere nennt er einen Verstoß gegen das Aktienrecht. FEZ