Rechtmäßige Razzia

BESCHLUSS Das Göttinger Landgericht erklärt die polizeiliche Durchsuchung eines von Linken bewohnten Hauses für rechtmäßig. Anwalt der BewohnerInnen will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

„Anwaltliche Korrespondenz geht uns nichts an“

VOLKER WARNECKE, KRIPO

Die polizeiliche Durchsuchung eines von Linken bewohnten Hauses in Göttingen im Januar 2010 ist nach Ansicht des Landgerichts Göttingen rechtmäßig gewesen. 22 Monate nach den öffentlich kritisierten Ermittlungen stellten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag die Beschlüsse des Gerichts vor.

„Man kann Polizisten viel vorwerfen“, sagte Kripo-Chef Volker Warnecke. „Aber wenn man ihnen vorwirft, sie würden unrechtmäßig arbeiten, tut das richtig weh.“ Nun habe sich bei der Polizei Zufriedenheit eingestellt, weil das Landgericht vier Beschwerden von Betroffenen zurückgewiesen hat. Sie hatten sich gerichtlich gegen die Durchsuchung gewehrt.

Die Polizei hatte am 27. Januar 2010 das Haus durchsucht, nachdem fünf Tage zuvor in der Ausländerbehörde des Landkreises ein Brandsatz explodiert war. Sogenannte Mantrailer-Hunde hatten angeblich eine Spur bis vor die Tür des Wohnprojekts gefunden. Die Aussagekraft des Hundeeinsatzes wurde daraufhin von Experten bezweifelt. Die Hunde hätten, so das Landgericht, signalisiert, dass die Suche im Außenbereich des Hauses endete. Ein Video zeigt allerdings, dass diese Signale erst mehrere Meter neben der Eingangstür gegeben wurden.

Auch die Beschlagnahmung und Durchsuchung eines Laptops soll rechtmäßig gewesen sein. Pikant: die ErmittlerInnen hatten darauf nach Namen bekannter Göttinger Rechtsanwälte gesucht. „Nicht, weil wir anwaltliche Korrespondenz gesucht hätten“, sagte Warnecke. „Die geht uns nichts an.“

Mit dem Fall wird sich nun das Bundesverfassungsgericht befassen. Anwalt Sven Adam, der einige der Betroffenen vertritt, will dort Beschwerde gegen das Urteil einlegen. Auch eine Richteraufsichtsbeschwerde will er einreichen, weil ihm die nun vorgestellten Beschlüsse aus dem Juni noch nicht vorlägen. „Ich bin gelinde gesagt erstaunt, dass die Öffentlichkeit vor den Betroffenen von der Entscheidung unterrichtet wird“, sagte er. BELA