Nächtliche Flüge bleiben ungeklärt

SICHERHEIT Drei Al-Dschasira-Journalisten sind nach Drohnenflug über Paris wieder frei

PARIS | Die drei festgenommenen Journalisten des katarischen Nachrichtensenders al-Dschasira, die über einem Park am Stadtrand von Paris eine Drohne fliegen ließen, sind wieder frei. Einer der drei müsse sich kommende Woche vor Gericht verantworten, hieß es am Donnerstag aus Justizkreisen. Zu den mysteriösen Drohnenflügen über der Innenstadt von Paris in zwei Nächten in Folge in dieser Woche besteht laut Ermittlern aber keine Verbindung. Die Hintermänner dieser Flüge blieben bisher unentdeckt.

Die drei Al-Dschasira-Journalisten waren am Mittwochnachmittag in dem parkartigen Bois de Boulogne festgenommen worden, der im Westen an Paris grenzt. „Der erste steuerte die Drohne, der zweite filmte, der dritte schaute zu“, sagte ein Ermittler. Ein Journalist des Al-Dschasira-Büros in Paris hatte zwei freie Mitarbeiter rekrutiert, um eine Reportage mit der fliegenden Drohne zu realisieren. Die Drohne wurde beschlagnahmt. Drohnenflüge über Paris sind ohne Genehmigung verboten.

Es gebe aber „keine Verbindung“ zwischen der Festnahme der Journalisten und „den Überflügen in den Nächten davor“, wie informierte Kreise hervorhoben. In der Nacht zum Mittwoch waren in der zweiten Nacht in Folge Drohnen unbekannter Herkunft über dem Zentrum von Paris gesichtet worden. Sie flogen über oder in der Nähe von sicherheitsrelevanten Punkten wie der US-Botschaft, dem Eiffelturm, dem Place de la Concorde oder dem Parlament. Die Drohnen konnten Paris überfliegen, obwohl in der Stadt wegen der islamistischen Anschlagsserie vom Januar nach wie vor die höchste Terrorwarnstufe gilt. Trotz eines großen Polizeieinsatzes konnten die Urheber der Drohnenflüge und auch die Fluggeräte selbst nicht dingfest gemacht werden. (afp)