Erlebter Alptraum

Neun Jahre Haft für den Vergewaltiger von Eimsbüttel. Er hatte Frauen in ihren Wohnungen überfallen

Zu neun Jahren Haft hat das Landgericht gestern den 50-jährigen IT-Kaufmann verurteilt, der in Eimsbüttel zwei Frauen in ihrer Wohnung überfallen und vergewaltigt hatte. „In beiden Fällen ist für die Opfer ein Alptraum wahr geworden“, sagte der Richter in seinem Urteil. Wegen seiner „schweren seelischen Abartigkeit“ wird Stefan S. seine Haftzeit nicht im Gefängnis, sondern in der Psychiatrie verbringen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verlangt.

Stefan S. hatte gestanden, im April dieses Jahres und zuvor im Juli 2003 frühmorgens in die Erdgeschosswohnungen seiner Opfer eingedrungen zu sein und die Frauen vergewaltigt zu haben. Seine Opfer hatte er über Wochen heimlich beobachtet und durch das Fenster hindurch gefilmt, bis er schließlich in ihre Wohnungen einbrach. Im Falle der 23-jährigen Frau, die er im April in ihrer Wohnung in der Osterstraße vergewaltigte, hatte er schon Stunden unter ihrem Bett gelauert, während sie noch nichts ahnend durch die Wohnung lief. Er fiel über sie her, als sie am wehrlosesten war: im Schlaf.

Seine beiden Opfer leiden noch heute erheblich unter den Folgen der Vergewaltigung. Im Gerichtssaal mussten sie erneut ihr Martyrium schildern. Stefan S. hatte seine Taten zu Beginn des Prozesses zwar im Groben gestanden. Jegliche Nachfragen zur Vorbereitung, zum Einbruch in die Wohnung sowie zum Überfall auf die Frauen aber hatte er abgelehnt, so dass die Kammer auf die Aussage der Frauen nicht verzichten wollte. Für die beiden war das ein erneuter Alptraum: Sie beantragten, ihren Peiniger zumindest für die Dauer ihrer Aussage aus dem Saal zu entfernen. Bei der ersten Frau lehnte das Gericht noch ab. Bei der zweiten war der Angeklagte tatsächlich nicht im Saal. Das aber wusste sie vorher nicht. Die junge Frau erlitt im Saal einen Nervenzusammenbruch.

Auf den gelernten Optiker und IT-Kaufmann war die Polizei über DNA-Spuren gekommen. Seine DNA hatten die Ermittler in der Datenbank, weil er schon wegen vergleichbarer Delikte straffällig geworden war und im Gefängnis gesessen hatte. Schon als Jugendlicher war er in Wohnungen eingebrochen. Damals hat es ihm gereicht, in einer „fremden Welt“ zu sein. Später verfolgte er nachts heimlich Frauen, mit der Zeit so offensiv, dass sie Angst bekamen. Schließlich reichte ihm auch das nicht mehr: 1995 drang er in die Wohnung einer Frau ein und zwang sie zu sexuellen Handlungen.

Im Gefängnis hatte er sich bereit erklärt, sich wegen seiner sexuellen Neigungen behandeln zu lassen. Die Spezialtherapie am Institut für Sexualforschung des UKE aber hatte die Justizbehörde damals aus Kostengründen abgelehnt. ELKE SPANNER