Waffenscheine für Juweliere

Ein Juwelier darf zum eigenen Schutz Waffen tragen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Montag einer Klage eines Schmuckhändler-Ehepaares aus Hannover auf Erteilung von zwei Waffenscheinen stattgegeben. Die besondere Art des Betriebs rechtfertige diese Entscheidung. Der Juwelier hatte erklärt, seine Frau und er seien besonders gefährdet, wenn sie mit der Ware zu Messen und Ausstellungen fahren würden. Die Stadt Hannover hatte es abgelehnt, den Waffenschein auszustellen und vorgeschlagen, den Schmuck von einem Werttransport-Unternehmen versenden zu lassen. Die Besonderheit des Geschäfts erlaube es nicht, einen Sicherheitsdienst zu beauftragen, befand der Richter und gab damit dem Juwelier Recht. dpa

tazzwei SEITE 14