Strafbefehl im Fall Mügeln

LEIPZIG ap ■ Drei Monate nach der Hetzjagd auf acht Inder in Mügeln hat ein 22-Jähriger einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung erhalten. Der nicht vorbestrafte Mann aus der Nähe der sächsischen Ortschaft habe sich an ausländerfeindlichen Rufen vor einer Pizzeria beteiligt, teilte die Staatsanwaltschaft Leipzig gestern mit. Das Amtsgericht Oschatz habe einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 2.625 Euro erlassen. Die Inder flüchteten sich Mitte August in die Pizzeria, nachdem sie während eines Stadtfestes in Mügeln von einer Menschenmenge verfolgt und bedroht wurden. Der Strafbefehl sei noch nicht rechtskräftig, sagte ein Sprecher. Die Ermittlungen zu den ausländerfeindlichen Vorfällen vor der Pizzeria seien damit aber abgeschlossen. Den Angaben zufolge wurde bereits ein 35 Jahre alter Mann aus Mügeln zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt. Zwei weitere Männer im Alter von 18 und 23 Jahren sind wegen des gleichen Vorwurfes vor dem Amtsgericht Oschatz angeklagt. Noch nicht abgeschlossen seien die Ermittlungen zu Vorfällen vor dem Festzelt, hießt es weiter.