Mehr Geld im Alter mit Riester

Mit der staatlich geförderten Riester-Rente können viele eine eigene Altersvorsorge aufbauen. Auch bei Teilzeit- oder Minijob, während der Elternzeit und bei Arbeitslosigkeit läuft der Vertrag weiter. Für ab 2008 geborene Kinder gibt es 300 Euro jährlich

Die Riester-Rente ist weniger kompliziert, als viele befürchten. Die Anbieter helfen beim Ausfüllen des Antrags. Bei Fragen zur Förderung und zu den Zulagen hilft auch die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter. Kostenfreie Hotline: (08 00) 1 00 04 80 40. Unter www.minijob-zentrale.de gibt es Hilfestellung zur Vertragsgestaltung bei 400-Euro-Jobs.

Die Stiftung Warentest testet Riester-Produkte und informiert umfassend über alle Details und Fördermöglichkeiten. Das neue Sonderheft FINANZtest Spezial, „Riester-Rente“, erscheint am 24. November 2007 und kostet 7,50 Euro. Telefonische Bestellung unter (01 80) 5 00 24 67 (14 Cent pro Minute aus dem Festnetz). SIMONE WEIDNER

VON SIMONE WEIDNER

Die Riester-Rente entwickelt sich immer mehr zu einem Verkaufsschlager. Die Startschwierigkeiten sind überwunden. Rund 9 Millionen Verträge sind deutschlandweit mittlerweile unter Dach und Fach, zum Jahresende soll die 10-Millionen-Marke übersprungen werden. Mit der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge sollen Sparer die erwarteten Rentenlücken in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Der Staat fördert die Vorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Allein dadurch erzielen Sparer schon eine ordentliche Rendite, wie aktuelle Berechnungen nachweisen.

Für Kinder bald mehr Geld

Alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder verbeamtet sind, dürfen einen Riester-Vertrag abschließen. Vom Jahr 2008 an erhalten sie die Grundzulage in Höhe von 154 Euro geschenkt, wenn sie 4 Prozent ihres Bruttovorjahreseinkommens in einen Vertrag einzahlen. Wer 30.000 Euro brutto verdient, muss 1.200 Euro jährlich einzahlen. Da die Zulage herausgerechnet wird, zahlen Sparer tatsächlich nur 1.046 Euro aus eigener Tasche ein. Darüber hinaus gibt es eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Von 2008 an beträgt die Zulage 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar 300 Euro jährlich.

Für Ehepaare, bei denen ein(e) Partner(in) nicht erwerbstätig ist, gibt es die Möglichkeit, nur die Grund- und Kinderzulagen in den sogenannten Zulagenvertrag fließen zu lassen. Voraussetzung ist, dass ein Ehepartner „riestert“. In den Zulagenvertrag fließen zum Beispiel bei einer nicht erwerbstätigen Ehefrau mit zwei Kindern und einem Neugeborenen von 2008 an allein 824 Euro jährlich. Damit ist die Vorsorge besonders für Frauen interessant, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Allein aus den Zulagen bauen sie eine eigene lebenslange Altersrente auf.

Bei einem Minijob kann der Vertrag so gestaltet werden, dass eine eigene Förderberechtigung hergeleitet wird. Minijobber können mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass sie auf ihre Rentenversicherungsfreiheit verzichten. In Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Elternzeit kann die Riester-Rente mit einem Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro jährlich weiterbespart werden.

Die Riester-Rente gibt es als Fondssparplan, Banksparplan oder Rentenversicherung. Unabhängig davon, für welches Produkt sich Anleger entscheiden: Bei allen Anbietern ist der Kapitalerhalt garantiert. Mindestens die Einzahlungen und Zulagen werden in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt. Damit ist auch das Risiko, das Anleger in der Regel mit Investmentfonds eingehen, begrenzt. Für jüngere Anleger ist deshalb ein Riester-Fondssparplan geeignet. Laufen die Fonds gut, haben sie eine große Chance auf eine attraktive Rente. Bei einer jahrzehntelangen Sparphase können die Kursschwankungen an den Börsen gut ausgesessen werden. Für sicherheitsorientierte Sparer empfiehlt sich eher ein Banksparplan. Hier hängt die Höhe der späteren Rente von der Zinsentwicklung ab. Bei einer klassischen Rentenversicherung erhalten Sparer zurzeit einen Garantiezins von 2,25 Prozent zuzüglich in Aussicht gestellter Überschüsse. Über die Jahrzehnte profitieren Sparer darüber hinaus vom Zinseszinseffekt.

In Zeiten von Arbeitslosigkeit ist das Angesparte vor dem Zugriff des Staates geschützt. Die staatlich geförderte Rente wird nicht als Vermögen angerechnet. Der Vertrag kann ruhen oder mit dem Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr weiterbespart werden.

Kein Schutz bei Jobverlust

Der Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist mit einem Riester-Vertrag nach den bisherigen Regelungen möglich. Aus dem bereits Angesparten dürfen Käufer oder Bauherren einen zinslosen Kredit zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro entnehmen, den sie bis zum Beginn der Auszahlungsphase wieder zurückzahlen müssen. Gleichzeitig müssen sie ihren Vertrag allerdings weiterbesparen. Die Immobilienfinanzierung mit Riester soll attraktiver werden. Zurzeit diskutieren die Bundestagsfraktionen noch über die neuen Modalitäten, bis zum Jahresende wollen sie sich einigen.

Zu Beginn der Auszahlungsphase, in der Regel mit dem 65. oder 67. Lebensjahr, dürfen Anleger einmalig 30 Prozent des Kapitals entnehmen. Dies gilt auch, wenn Sparer nach den renten- oder versorgungsrechtlichen Vorschriften früher in Rente oder in Pension gehen. Die Rente ist im Alter voll steuerpflichtig. Die meisten dürften jedoch von der nachgelagerten Besteuerung profitieren. Denn die Steuern auf die Altersbezüge sind in der Regel niedriger als die Steuern auf den Arbeitslohn.

Wer im Alter auf die Grundsicherung angewiesen ist, darf nach geltender Rechtslage das Riester-Kapital nicht behalten. Das Angesparte wird als Einkommen angerechnet. Damit wird auch deutlich, dass die Riester-Rente kein Konzept ist, um sich gegen Altersarmut abzusichern. Wer lange arbeitslos ist, kaum Arbeitsmarktchancen hat und absehbar auf die Grundsicherung im Alter angewiesen ist, kann mit Riester keine eigene Zusatzabsicherung aufbauen.