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URTEIL SOZIALGERICHTAnspruch auf Elterngeld gibt es auch im Knast

BERLIN | Inhaftierte Mütter haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie im Gefängnis gemeinsam mit ihrem Kind leben. Das entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Damit widerspricht das Gericht einer Richtlinie des Bundesfamilienministeriums, wonach Mutter und Kind in einer Justizvollzugsanstalt keinen gemeinsamen Haushalt begründen könnten und deshalb auch kein Anspruch auf Elterngeld bestehe. Die Klägerin bekam 2007 eine Tochter. Im Juni 2008 musste sie eine mehrmonatige Haftstrafe antreten. Sie nahm ihr Baby mit ins Gefängnis. Das Bezirksamt hatte der Klägerin im Januar 2008 noch für die ersten zwölf Lebensmonate ihrer Tochter Elterngeld bewilligt. Im August 2008 hob es dann den Bewilligungsbescheid für die Dauer der Haft mit dem Verweis auf die Richtlinie des Bundesfamilienministeriums auf. Dagegen klagte die Frau. Es seien keine sachlichen Gründe erkennbar, der Klägerin das Elterngeld für ihre Tochter vorzuenthalten, da sie „tatsächlich und wirtschaftlich“ in der Haft für das Kind gesorgt habe, heißt es in der Urteilsbegründung. (epd)

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