Klage gegen Käfighaft

G-8-GegnerInnen klagen wegen Freiheitsentzugs unter miserablen Bedingungen während des Gipfels im Juni

SCHWERIN afp ■ Mehrere DemonstrantInnen, die am Rande des G-8-Gipfels in Heiligendamm im Juni festgenommen wurden, haben beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage eingereicht. Diese richtet sich gegen rechtswidrigen Freiheitsentzug durch die Polizei, unmenschliche Haftbedingungen und Verweigerung von Anwaltskontakten. Eine Gerichtssprecherin bestätigte den Eingang von vier Klagen. Zehn weitere Klagen sind nach Angaben der Anwälte der G-8-Gegner auf dem Weg. Die DemonstrantInnen werfen der Polizei vor, sie mit bis zu 50 Personen in durchgängig beleuchteten „Käfigzellen“ festgehalten zu haben. Zudem seien ihre Hände mit Kabelbindern gefesselt gewesen, und es sei ihnen nicht erlaubt worden, mit einem Rechtsbeistand zu telefonieren.

Die KlägerInnen gehören zu einer Gruppe von 193 DemonstrantInnen, die am 7. Juni in einem Waldstück in der Nähe des G-8-Tagungsortes Heiligendamm festgenommen wurden, nachdem auf einer Straße eine Barrikade errichtet und angezündet worden war. Sämtliche Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurden im September eingestellt. Das Vorgehen der Polizei sei „willkürlich“ gewesen, so eine Rechtsanwältin.

Im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel hat die Staatsanwaltschaft Rostock 1.265 von insgesamt 1.474 Ermittlungsverfahren inzwischen erledigt. Nur in 147 Fällen wurde Anklage erhoben. 41 Angeklagte wurden bereits zu Geldstrafen, drei zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Eine Vielzahl der Ermittlungsverfahren wurden wegen schlechter Beweislage oder geringfügiger Schuld eingestellt oder als Ordnungswidrigkeit eingestuft.