Für Ältere kein Studiendarlehen

GÖTTINGEN dpa ■ Von wegen „lebenslanges Lernen“: Wer mit 49 Jahren ein Hochschulstudium beginnt, hat keinen Anspruch mehr auf ein Studiendarlehen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und den Antrag einer inzwischen 52 Jahre alten Studentin der Sozialwissenschaften auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen. Die Klage der Frau habe keine Aussicht auf Erfolg, heißt es in dem gestern bekannt gewordenen Beschluss. Hauptargument des Gerichts: Es sei unrealistisch, dass die Frau, die nach dem Studienabschluss mit dann weit über 50 Jahren ins Berufsleben starte, noch eine ihrer Ausbildung angemessene Beschäftigung finden werde. (Az.: 2 A 112/07)