Bessere Kontrolle für Spielsüchtige

KARLSRUHE dpa ■ Casinos müssen gesperrten Spielsüchtigen durch wirksame Kontrollen den Zutritt zum Automatenspiel verwehren. Nach einem BGH-Urteil haben sie ansonsten die Verluste der notorischen Spieler zu tragen. Im konkreten Fall ging es um die Schadenersatzklage eines Mannes aus Bielefeld, der trotz einer freiwilligen Sperre in ein Casino der Westspiel-Gruppe (Duisburg) gelangt war und dort 2000 und 2001 im Automatenspiel mehr als 60.000 Euro verzockt hatte. Voraussichtlich geht der Kläger trotzdem leer aus: Laut BGH konnten die Casinobetreiber ihre Kontrollpflicht in der Zeit vor einem entsprechenden Grundsatzurteil des BGH im Dezember 2005 nicht kennen.