Rußfilterdaten: Infos freigeben

DESSAU dpa ■ Das Umweltbundesamt muss der Deutschen Umwelthilfe Messdaten zum Funktionieren von Diesel-Rußfiltern herausgeben. Das entschied das Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau gestern. Der Richter gab damit einer im Mai eingereichten Untätigkeitsklage der Umwelthilfe (DUH) statt. Diese hatte das Bundesumweltamt seit Februar wiederholt gebeten, die Messdaten zur Verfügung zu stellen. Am Donnerstag war von Regierungskreisen bestätigt worden, dass bundesweit zehntausende Dieselautos mit unwirksamen Filtern nachgerüstet wurden.