Früher gehen

Der Senat hat ein Altersteilzeitmodell für alle BeamtInnen verabschiedet – wirklich kostenneutral ist es nicht

Der rot-grüne Senat hat gestern ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst – wenn auch nicht ganz: Er hat sich auf eine Altersteilzeitregelung für alle bremischen BeamtInnen verständigt, die älter als 60 sind. Wer schwer behindert ist, kann bereits mit 58 Jahren in den vorgezogenen Ruhestand gehen. Bisher war dies nur dort möglich, wo personeller Überhang bestand. Diese Einschränkung soll nun nicht mehr gelten. Allerdings ist die Regelung – anders als im Koalitionsvertrag abgemacht – „nicht vollständig kostenneutral“, wie Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) gestern eingestehen musste.

Bei den Versorgungsleistungen könnten „geringfügige“ Mehrkosten entstehen, so Linnert. Die aber nehme man gerne in Kauf, um den „anstehenden Generationenwechsel“ zu beschleunigen. Gerade bei den Lehrkörpern scheint dies geboten: Bremen habe, verglichen mit den übrigen Bundesländern, die ältesten LehrerInnen, sagte Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper (SPD). Deren Durchschnittalter liege in Bremen bei 51,4 Jahren, zwei Jahre über dem Bundesdurchschnitt. Jürgens-Pieper sprach denn auch von einem „Freudentag“.

Wie hoch die Mehrkosten genau ausfallen, ist derzeit noch unklar. Ein Sprecher des Finanzressorts sprach von „weniger als 1.000 Euro pro Fall und Jahr“. Bei derzeit rund 900 BeamtInnen jenseits der 60 kommen dabei jedoch theoretisch bis zu 900.000 Euro im Jahr zusammen. Bei früheren Altersteilzeitmodellen waren nach Linnerts Worten Haushaltslöcher von rund 60 Millionen Euro entstanden, weil die Ressort keine entsprechenden Rücklagen gebildet hatten. Dem sei nun vorgebeugt worden.

Die neue Regelung sieht vor, dass Beschäftige die maximal nach A 12 besoldet werden, während der fünfjährigen Altersteilzeit 83 Prozent ihrer bisherigen Bezüge bekommen, BeamtInnen, die mehr verdienen, bekommen nur 80 Prozent. Dabei gibt es ein „Blockmodell“, bei dem die BeamtInnen mit 63 ausscheiden, und ein Teilzeitmodell, bei dem die Arbeitszeit auf 60 Prozent reduziert wird.

PolizistInnen und Feuerwehrleute können nicht in Altersteilzeit gehen, weil sie ohnehin mit 60 Jahren pensioniert werden. Allerdings ist derzeit im Gespräch, diese Altersgrenze bundesweit auf 62 Jahre anzuheben. Sollte dies der Fall sein, versprach Linnert auch diesen Berufsgruppen ein Altersteilzeitmodell. Derzeit sind in der so genannten Kernverwaltung 27 Prozent aller MitarbeiterInnen über 55 Jahre alt.

Während die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft den Beschluss als „ersten wichtigen Schritt“ zur Entlastung der Lehrkräfte lobte, kritisierte FDP-Fraktionschef Uwe Woltemath die Regelung als „Augenwischerei“ und finanzpolitsich „vollkommen falsches Signal“. Zudem hegen die Liberalen den Verdacht einer „Klientelpolitik“ zugunsten der Lehrerschaft. mnz