Vorteil Atomkonzerne

EuGH: AKW dürfen weiter subventioniert werden

LUXEMBURG afp ■ Die deutschen Betreiber von Atomkraftwerken können weiterhin hohe Rückstellungen für die künftige Entsorgung des radioaktiven Abfalls bilden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies am Donnerstag eine Klage der Stadtwerke von Schwäbisch-Hall, Tübingen und Uelzen zurück. Diese wollten ein Urteil des europäischen Gerichts erster Instanz anfechten, in dem es hieß, die mit der Rückstellungsmöglichkeit verbundenen Steuervergünstigungen seien keine unzulässige Staatsbeihilfe. Die Kommunalversorger hatten geltend gemacht, über ihre Atomkraftwerke könnten die großen Energiekonzerne hohe Beträge der Steuer entziehen – und gleichzeitig frei über dieses Geld verfügen. Mit ihren konventionellen Kraftwerken könnten sie selbst das nicht. Die Luxemburger Richter folgten dem aber nicht. Die Kläger hätten nicht dargelegt, dass ihre eigene wirtschaftliche Position durch die vermeintlichen Steuervorteile der großen Energieunternehmen stark beeinträchtigt werde, erklärten sie. (Az.: C-176/06)