taz.de-Leserkommentar der Woche

BGH stärkt Rechte von Mietern

Vermieter schaffen es immer wieder, dass sich Gerichte an Selbstverständlichkeiten abarbeiten müssen. Mit dem Geld, das da verbraten wird, könnte man auch gleich durchrenovierte Wohnungen an die Mieter übergeben.

RAINER B. ZU „SCHÖNHEIT IST SACHE DES VERMIETERS“, TAZ.DE VOM 18. 3. 15