: taz.de-Leserkommentar der Woche
BGH stärkt Rechte von Mietern
Vermieter schaffen es immer wieder, dass sich Gerichte an Selbstverständlichkeiten abarbeiten müssen. Mit dem Geld, das da verbraten wird, könnte man auch gleich durchrenovierte Wohnungen an die Mieter übergeben.
RAINER B. ZU „SCHÖNHEIT IST SACHE DES VERMIETERS“, TAZ.DE VOM 18. 3. 15