Kommunen klagen gegen das Land wegen Kinderbetreuung

KITA-AUSBAU Gemeinden und Kreise lassen klären, ob das Land ihnen Mehrkosten abnehmen muss

Im Streit um die Betreuungskosten für Kinder unter drei Jahren ziehen Schleswig-Holsteins Kommunen gegen das Land vor Gericht. Mit einer schon eingereichten Kommunalverfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht wollen Gemeinden, Städte und Kreise erreichen, dass ihnen das Land die Mehrkosten für den Ausbau der Betreuung für die Kleinkinder vollständig erstattet. Das kündigten die Kommunen am Freitag in Kiel an.

Parallel wollen sie mit einer Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht klären, dass seit Ende 2008 das Land für die Kinderbetreuung zuständig sei und daher die Kosten rückwirkend erstatten müsse. Über die Parteigrenzen hinweg ziehen die Kommunen an einem Strang.

Es geht um viel Geld: Nach Angaben des Städteverbandes werden die jährlichen Mehrkosten für die Kleinkinder bis 2013 auf 110 Millionen Euro steigen, wenn die vom Bund vorgegebene Betreuungsquote von 35 Prozent erreicht wird. In Städten wird sie künftig voraussichtlich noch übertroffen werden. Die Hansestadt Lübeck und der Kreis Schleswig-Flensburg führen die Klage stellvertretend für alle Kommunen im Land. Nach Auffassung der Kommunen ist das Land seit Ende 2008 für die Kinderbetreuung zuständig.

„Die Kommunen empfinden die Lage, wie sie heute ist, als schreiendes Unrecht“, sagte Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD). „Wir sind aber zuversichtlich, dass wir am Schluss erfolgreich sind“, sagte Saxe. (dpa)