Gleiches Geld für Trennungskinder

DÜSSELDORF ap ■ Vom 1. Januar 2008 an gelten erstmals in Deutschland bundesweit einheitliche Unterhaltssätze für Trennungskinder. Die bislang geltenden Sonderregelungen für Geringverdienende in Ostdeutschland entfallen künftig, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf gestern bei der Präsentation der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ erklärte. Damit erhalten vor allem viele Trennungskinder in den neuen Bundesländern Anspruch auf mehr Unterhalt. Die „Düsseldorfer Tabelle“ ist bundesweit die Richtschnur für die Berechnung der Unterhaltssätze von Trennungskindern. Nach der Reform des Unterhaltsrechts musste sie in diesem Jahr grundlegend überarbeitet werden.