Minister darf über Chemiefabrik meckern

EXPLOSION Ritterhuder Chemiefabrik scheitert mit Eilantrag gegen das Umweltministerium

Die bei einer Explosion zerstörte Chemiefabrik in Ritterhude ist mit einem Eilantrag gegen das niedersächsische Umweltministerium gescheitert. Die Antragstellerin habe keinen Anspruch darauf, dass ein Ministerium es unterlasse, seine Rechtsauffassung zu äußern, teilte das Verwaltungsgericht in Hannover am Montag mit. Die Geschäftsführung der Entsorgungsfirma für Chemieabfälle hatte einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, um dem Ministerium die Wiederholung bestimmter Äußerungen zu untersagen.

Nach Aussagen von Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) soll die Firma jahrelang Sondermüll ohne Genehmigung verbrannt haben. Gegen diese Äußerung wehrten sich die Chefs des Unternehmens und schickten eine Unterlassungserklärung an den Minister, die dieser aber nicht unterschrieb.

In der Begründung des Gerichts hieß es, das Sachlichkeitsgebot sei gewahrt worden. Das Ministerium habe deutlich gemacht, dass es sich um ein vorläufiges Prüfergebnis handelte. Die Fabrik nördlich von Bremen war im vergangenen September nach einer Explosion in Flammen aufgegangen. Ein Mitarbeiter kam dabei ums Leben. Rund 40 Häuser wurden beschädigt. Hätte sich die Explosion tagsüber ereignet, wären wohl deutlich mehr Menschen gestorben.

Wenzel kündigte nach dem Vorfall an, solche Betriebe künftig nach dem Vier-Augen-Prinzip kontrollieren zu lassen, um zu sehen, ob der Ist-Zustand der Anlagen auch „der Genehmigungslage entspricht“.  (dpa/taz)