STRASSBURGER URTEIL
: Kein Rechtsschutz für deutsche Pfarrer

STRASSBURG | Pfarrer erhalten gegen Entscheidungen ihrer Kirche nur minimalen Rechtsschutz bei staatlichen Gerichten. Gegen diese deutsche Rechtslage hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg keinerlei Einwände. Das Gericht wies gestern die Klage von zwei evangelischen Pfarrern als unzulässig ab und verwies auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Dieses Recht schütze auch die Heilsarmee vor Klagen ihrer „Offiziere“, so ein weiteres Straßburger Urteil. (taz)