MASSNAHMEN FÜR BESSEREN KINDERSCHUTZ

Nach den jüngsten Fällen von Kindstötungen haben sich Bund und Länder auf Maßnahmen zum Kinderschutz geeinigt. Geplant ist ein einheitliches System, wonach alle Eltern zu verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen ihrer Kinder eingeladen werden. Strafen für säumige Eltern sind jedoch nicht vorgesehen. Früherkennungsuntersuchungen sollen häufiger stattfinden als bislang. Hinzu kommen soll eine Untersuchung im dritten Lebensjahr. Außerdem werden Standards zur Früherkennung von Missbrauch und Vernachlässigung entwickelt. Jugendämter sollen Familien mit Neugeborenen öfter aufsuchen als derzeit. Dazu soll die Bundesregierung bis Ende Februar 2008 weitere Vorschläge machen. Außerdem soll die Vernetzung der zuständigen Ämter beim Kinderschutz verbessert werden. Angestrebt wird ein reibungsloser Austausch von Informationen über gefährdete Kinder etwa zwischen den Melde-, Jugend- und Gesundheitsämtern. Bei der Gefährdung des Kindeswohls sollen Jugendämter und Familiengerichte schneller eingreifen können als bisher. Zudem sollen staatliche Maßnahmen bei Eltern von sogenannten Risikofamilien besser abgestimmt werden. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz bleibt hingegen strittig. DPA