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Kind verbrüht: Haft für Mutter

KASSEL dpa ■ Nach dem Verbrühungstod ihres dreijährigen Sohnes ist eine achtfache Mutter in Kassel zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Angeklagte habe es „aus egoistischen Gründen“ unterlassen, einen Arzt zu rufen, entschied das Landgericht gestern. Das Kind hatte sich unter der Dusche etwa ein Drittel seiner Haut verbrüht und war auf einem Auge erblindet. Bei sofortiger ärztlicher Behandlung hätte das Leben des Jungen gerettet werden können, hieß es im Urteil. Die Mutter hatte keinen Arzt gerufen, weil sie den Verlust des Sorgerechts für ihre Kinder befürchtete (taz berichtete). Die Verteidigung schloss eine Revision nicht aus.

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