EHE ANNULLIEREN
: Nicht bei Stasi-Verdacht

Eine vermutete Stasi-Tätigkeit reicht nicht für die Annullierung einer Ehe aus. Das OLG Brandenburg lehnte die von einem Mann geforderte Aufhebung seiner Ehe ab, weil er eine Stasi-Tätigkeit seiner Frau nicht beweisen konnte. Er verdächtigte sie, ihn denunziert zu haben, was zu seiner Verhaftung führte. (Az.: 10 UF 161/07) (dpa)