Niedersachsen verliert drei Teller

MAJOLIKA Das Land bekommt im Zweiten Weltkrieg verlorene italienische Keramikteller nicht zurück

Im Rechtsstreit um drei kostbare Keramikteller aus dem 16. Jahrhundert hat das Land Niedersachsen den Kürzeren gezogen. Das Landgericht Braunschweig stellte am Freitag fest, dass das Land nicht Eigentümer der italienischen Majolika-Teller ist. Damit gab die Kammer der Klage eines Kunsthändlers aus Bayern statt, der die Teller im vorigen Jahr für mehr als 300.000 Euro bei einer Kunstauktion in Quedlinburg erworben hatte.

Das Braunschweiger Herzog-Anton-Ulrich-Museum hatte behauptet, Eigentümer der drei Kunstobjekte zu sein. Sie waren dem Museum im Zweiten Weltkrieg verloren gegangen. Allerdings stellte das Gericht fest, dass eine Familie die Teller 1963 von einer Antiquitätenhändlerin aus Leipzig gekauft hatte. Nach deutschem Recht geht gutgläubig erworbenes Eigentum nach zehn Jahren in den Besitz des Käufers über.

Die mit mythologischen Motiven bemalten Teller hingen mehr als 20 Jahre lang im Wohnzimmer der Familie über dem Kamin, wie sich im Prozess herausstellte. Der Sohn des verstorbenen Besitzers, der die Teller 1998 vom Vater geschenkt bekam, bot sie schließlich 2010 dem Auktionshaus an.

Das Land Niedersachsen kann jetzt Berufung einlegen. „Wir warten ab, bis das schriftliche Urteil vorliegt und werden es dann analysieren“, sagte der Sprecher des niedersächsischen Kulturministeriums, Rüdiger Fischer. „Niedersachsens Kulturerbe ist nicht zu verschenken“, erklärte der Direktor des Herzog-Anton-Ulrich-Museums, Jochen Luckhardt, nach dem Urteil: „Schließlich geht es um das Eigentum aller Niedersachsen.“

Das Museum besitzt eine der weltweit größten Sammlungen farbig bemalter und zinnglasierter Majoliken. (dpa)